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Quecksilberreduzierung - Schweiz macht voran

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Das hochgiftige Schwermetall Quecksilber hat grenzüberschreitende Auswirkungen

Quecksilberkonvention: Schweiz nimmt an Verhandlungen teil



Am globalen Umweltministerforum im Februar 2009 wurde beschlossen, dass die bestehenden internationalen Regelwerke im Bereich Chemikalien und Abfall (Basler-, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen) mit einer Konvention über den Umgang mit Quecksilber ergänzt werden sollen. Quecksilber ist eine beständige Substanz die über die Luft, die Nahrungskette und in Produkten auch über Landesgrenzen verbreitet wird. Deswegen wird das giftige Schwermetall auch weit entfernt von seiner ursprünglichen Freisetzungsquelle vorgefunden (siehe KASTEN 2). Die Schweiz hat sich im Bereich Quecksilber stark dafür engagiert, dass eine globale Konvention ausgearbeitet wird, um die Freisetzung dieses Metalls einzudämmen und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu reduzieren.

An seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 hat der Bundesrat nun das Mandat für die Verhandlungen erteilt. Die Schweiz wird sich für ein effektives, effizientes und kohärentes Abkommen einsetzen, welches den Schutz von Mensch und Umwelt vor Quecksilber umfassend und in Koordination mit den bestehenden Regelwerken, sichert (siehe KASTEN 1). Die Schweiz wird anregen bei Bedarf auch weitere gefährliche Substanzen in die Konvention aufzunehmen.

Die Verhandlung der Konvention wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von drei Jahren mit fünf formellen Sitzungen erstrecken. Die erste Sitzung des Intergovernmental Negotiating Committee INC findet vom 7. bis 11. Juni 2010 in Stockholm statt. Es ist vorgesehen, dass die letzte Verhandlungsrunde Anfangs 2013 in der Schweiz durchgeführt werden soll. Das Bundesamt für Umwelt BAFU übernimmt die Koordination und die Leitung des Verhandlungsprozesses.


Massnahmen zur Regelung von Quecksilber - die Positionen der Schweiz

Die Schweiz wird sich an den Verhandlungen für folgende Massnahmen einsetzen:

  • Einschränkung von Angebot und Nachfrage, Verbot von Produkten und Prozessen: Ein Ausstieg aus quecksilberhaltigen Technologien in angemessenem Zeitraum, wird angestrebt. Der internationale Handel mit Quecksilber und quecksilberhaltigen Produkten soll verboten werden. Ausnahmen in Produkten und Prozessen, in denen noch keine akzeptablen Alternativen bestehen, werden gewährt.

  • Sichere Endlagerung von Quecksilber-Abfällen: Das Management von Abfällen und Altlastensanierung muss nachhaltig sein. Eine enge Zusammenarbeit mit der Basel Konvention, welche die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen und ihrer Entsorgung regelt, wird angestrebt.


  • Reduktion von Emissionen: Atmosphärische Quecksilber-Emissionen müssen prioritär und effektiv gesenkt werden.


  • Die Schweiz setzt sich für effektive und effiziente Mechanismen zur Finanzierung der Umsetzung der Konvention sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen ein.



Hauptquellen der Quecksilber-Emissionen

Quecksilber kommt in unterschiedlichen chemischen Verbindungen in der Umwelt vor und wird via Luft und Wasser über weite Strecken transportiert. Das Schwermetall ist hochgiftig und reichert sich in Organismen an. Der Mensch und die Umwelt sind davon stark betroffen.

Die grössten Quecksilber-Emissionen entstehen bei der Kohleverbrennung zur Energiegewinnung und bei der kleingewerblichen Goldgewinnung. Da hiervon der Lebensunterhalt vieler Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern abhängt, ist die sozialpolitische Dimension bei dieser Thematik spezifisch zu beachten.

Jährlich gelangen, durch den Menschen verursacht, rund 2000 Tonnen Quecksilber in die Luft. Die Quecksilber-Emissionen der Schweiz sind gering und betrugen 2008 etwas mehr als eine Tonne. Diese Emissionen entstehen durch die Verbrennung von Batterien, von Amalgamfüllungen und durch Kremierungen.

Quelle: Franz Perrez, BAFU, Leiter der Verhandlungsdelegation, Daniel Ziegerer, BAFU, Stellvertretender Leiter der Verhandlungsdelegation


erschienen am: 2010-06-04 im europaticker

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