BI lebenswertes Korbach

GRÜNE enttäuscht über Ablehnung

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Nach Eilantrag zu Kraftwerk: Kritik am Verwaltungsgericht

KORBACH. Die Grünen in Korbach sind enttäuscht über die Ablehnung des Eilantrags zweier Mitglieder der Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach durch das Verwaltungsgericht in Kassel.

Die Korbacher Bürger waren gegen den sofortigen Vollzug der Baugenehmigung bei der Müllverbrennungsanlage auf dem Gelände der Conti-Werke vorgegangen. Sie wollten so eine aufschiebende Wirkung erreichen (wir berichteten).

Den Korbacher Grünen und ihren Sprechern, Holger Pütz und Werner Welsch, ist es „vollkommen unverständlich", wie das Gericht in seiner Entscheidung behaupten könne, dass keine Bedenken wegen Beeinträchtigung für Gesundheit, Luftverschmutzung, Wassergefährdung oder Eigentumsrechten bestünden.

Verwaltungen unterstützen

Es zeige sich wieder, dass die Betreiber solcher Anlagen sich der Unterstützung der Verwaltung und der Gerichte sicher sein könnten. Die Grünen bezweifelten, dass das Gericht beurteilen könne, ob eine zusätzliche Belastung der Gesundheit zumutbar sei, da keine Daten vorliegen.
Die Grünen und die Bürgerinitiative hätten immer wieder eine Voruntersuchung gefordert, die die Betreiberfirma MW aber abgelehnt habe. Auch das Regierungspräsidium habe keinen Anlass für ein entsprechendes Gutachten gesehen, obwohl der Verzicht auf eine solche Expertise laut Gesetz eine Ausnahme darstelle. In Korbach sei ohne Begründung darauf verzichtet worden.

Widersprüchlich

„Es ist vollkommen widersprüchlich, dass ein weltweiter Konzern wie die Conti stolz darauf ist, im Jahre 2007 weit über eine Milliarde Euro Gewinn gemacht zu haben, aber ein paar „läppische" hunderttausend Euro für eine aussagekräftige Vorbelastungsuntersuchung nicht bereitstellen will," so die Grünen weiter. Hätte das Unternehmen in dieser Hinsicht „ein reines Gewissen", könnte es die Summe schnell aus der Portokasse bezahlen".
Auch eine bessere Filtertechnik als gesetzlich vorgeschrieben erachten die Grünen nach wie vor für notwendig, um die Belastung der Bevölkerung gering zu halten. „Die industriefreundliche Politik und Rechtsprechung" gehe zu Lasten der Gesundheit der Korbacher.
Nach der Ablehnung des Eilantrages hoffen die Korbacher Grünen, dass die klagenden Bürger bis vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ziehen und dass die höhere Instanz in der Hauptsache anders entscheidet. (nh/ber)

 

Quelle: HNA vom 9. Juli 2008


KORBACH (r). Die Grünen sind enttäuscht darüber, dass das Verwaltungsgericht in Kassel einen Eilantrag von zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach abgelehnt hat. Diese hatten gegen den sofortigen Vollzug der Baugenehmigung für die Müllverbrennungsanlage auf dem Gelände der Conti-Werke geklagt und wollten damit eine aufschiebende Wirkung erreichen (wir berichteten).

Fehlende Voruntersuchung

Den Korbacher Grünen und ihren Sprechern, Holger Pütz und Werner Welsch, ist es unverständlich, wie das Gericht in seiner Entscheidung behaupten kann, dass keine Bedenken wegen Beeinträchtigung für Gesundheit, Luftverschmutzung, Wassergefährdung oder Eigentumsrechten bestünden. Dies zeige wieder einmal, dass die Betreiber solcher Anlagen sich der Unterstützung der Verwaltung - Regierungspräsidium (RP) als Genehmigungsbehörde - und der Gerichte sicher sein könnten.
Von Seiten des Gerichts, so die Grünen, könne nicht beurteilt werden, ob eine zusätzliche Belastung der Gesundheit zumutbar ist, da zu diesem Thema keine verwertbaren Daten vorlägen. Eine Voruntersuchung sei von den Grünen und der Bürgerinitiative immer wieder gefordert, von der Betreiberfirma MW aber abgelehnt worden. Auch das RP habe keinen Anlass für ein entsprechendes Gutachten gesehen, obwohl der Verzicht auf eine solche Expertise laut Gesetz eine Ausnahme darstelle. In Korbach sei ohne Begründung darauf verzichtet worden.

Beste Filtertechnik einbauen


„Es ist vollkommen widersprüchlich, dass ein weltweiter Konzern wie die Conti stolz darauf ist, im Jahre 2007 weit,über eine Milliarde Euro Gewinn gemacht zu haben, aber ein paar läppische Hunderttausend Euro für eine aussagekräftige Vorbelastungsuntersuchung nicht bereitstellen will. Hätte die Firma ein reines Gewissen in dieser Hinsicht, würde sie das mal schnell aus der Portokasse bezahlen", argumentieren Pütz und Welsch. Auch eine bessere Filtertechnik als gesetzlich vorgeschrieben erachten die Grünen in diesem Zusammenhang nach wie vor für notwendig, um die Belastung der Bevölkerung gering zu halten.
Die Grünen hoffen, dass die klagenden Bürger bis vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ziehen und dass das Verwaltungsgericht in Kassel über die Klage in der Hauptsache eine andere Entscheidung trifft - und zwar im Sinne der Menschen.

Quelle: WLZ vom 8. Juli 2008

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