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Gericht sieht keine Bedenken

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Drei Eilanträge gegen das Conti-Heizkraftwerk in Korbach zurückgewiesen

KORBACH. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit ihrem Beschluss vom 24. Juni zwei Eilanträge von Privatpersonen sowie einen Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen die Genehmigung für den Bau und Betrieb eines Industrieheizkraftwerkes in Korbach abgelehnt.

Das teilte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Ottmar Barke, gestern mit.

Zur Vorgeschichte: Das Regierungspräsidium in Kassel hat mit Bescheid im Juli vergangenen Jahres der MW Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG IK Korbach die immissionsschutzrechtli-che Genehmigung für das in Korbach geplante Conti-Indus-trieheizkraftwerk erteilt. In dem Kraftwerk sollen durch Verbrennung von  nicht  gefährlichen Abfällen bis zu einer jährlichen Gesamtmenge von 75 500 Tonnen und/oder durch Heizöl oder Erdgas Dampf und Strom für das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet erzeugt werden, heißt es in der Genehmigung. Mit dem Kraftwerk soll insbesondere der Standort der Con-ti-AG erhalten und gestärkt werden, die in der Region mit 3 000 Arbeitsplätzen der größte Arbeitgeber ist.

Gesundheitsschäden befürchtet

Die Antragsteller haben gegen die Genehmigung Klage erhoben und sich mit ihren Eilanträgen gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbar keit des Genehmigungsbescheides gewandt. Sie befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die zu erwartenden Emissionen und Beeinträchtigungen durch Lärm. Ferner rügen sie eine fehlende Anlagensicherheit, so Barke. Außerdem werde ihrer Auffassung nach ein Trinkwasserschutzgebiet sowie der Natur- und Artenschutz beeinträchtigt. Hinzu komme, dass wegen bestehender Überkapazitäten kein Bedarf für eine weitere Müllverbrennungsanlage bestehe.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Antragsteller nicht, sondern hält die erteilte Genehmigung für offensichtlich rechtmäßig, erläuterte der Pressesprecher. Durch den Inhalt der Genehmigung werde hinreichend sicher gestellt, dass die Antragsteller nicht in ihren eigenen Rechten verletzt würden. Sie könnten nämlich nur insoweit die Rechtswidrigkeit der
Genehmigungserteilung geltend machen, als ihnen eigene Schutz- und Abwehrrechte zustünden. Das sei nicht der Fall.

Naturschutzrecht nicht verletzt

Weder ergäben sich Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung im Hinblick auf Gesundheits- und Eigentumsbeeinträchtigungen aufgrund der zu erwartenden Luftverunreinigungen, noch bestünden Bedenken hinsichtlich der gerügten Gefährdung des Wassers. Gleiches gelte für den Brandschutz. Auch seien naturschutzrechtliche Vorschriften nicht verletzt.

Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde beim Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (nh/eds)

Aktenzeichen 7 G 1527/07

Quelle: HNA vom 4. Juli 2008


Verwaltungsgericht Kassel sieht keine Bedenken gegen Baugenehmigung - Klageverfahren

Von Jörg Kleine
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KORBACH/KASSEL. Kein Baustopp beim Heizkraftwerk: Das Verwaltungsgericht in Kassel hat Eilanträge gegen die Genehmigung der Müllverbrennung in Korbach abgelehnt. Das Klageverfahren läuft derweil weiter, aber eine Tendenz ist aus dem aktuellen Richterspruch ablesbar.

Zwei Mitglieder der Bürgerinitiative für ein lebenswertes Korbach sowie der Naturschutzbund (NABU) hatten gegen die Genehmigung des Heizkraftwerks vorigen Herbst Klage erhoben. Parallel liefen Eilanträge gegen einen sofortigen Vollzug der Baugenehmigung. Damit sollte eine aufschiebende Wirkung erreicht werden.
Begründung der Kläger: Gesundheitsgefahren durch Abgase und Lärm, ebenso Gefahren für Natur- und Artenschutz. Überdies bestehe wegen Überkapazitäten derzeit in Deutschland gar kein Bedarf, um ein weiteres Kraftwerk zur Müllverbrennung zu bauen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts in Kassel wies die Eilanträge der drei Kläger jedoch zurück. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium (RP) sei „offensichtlich rechtmäßig". Bedenken wegen Beeinträchtigungen für Gesundheit, Luftverschmutzung, Wassergefährdung oder Eigentumsrechten bestünden nicht.

Gegen den Beschluss der Kasseler Richter können die Kläger innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Dies ist derzeit noch offen. Unterdessen läuft das Klageverfahren in der Hauptsache weiter. Allerdings spiegelt der Richterspruch bei den Eilanträgen zumindest eine Tendenz: Hätte das Verwaltungsgericht rechtswidrige Umstände erkannt, dann wäre den Eilanträgen wohl stattgegeben worden.

Somit läuft der Bau des Projekts auf vollen Touren weiter. Betreiber MW Energie (Mannheim) investiert rund 30 Millionen Euro für das Kraftwerk, das im September in Betrieb gehen soll. Im Sommer 2007 war Baubeginn, im Februar 2008 gab es eine Druckprobe für den Kessel. Verfeuert werden sollen rund 75 000 Tonnen Restmüll pro Jahr, die von außerhalb nach Korbach transportiert werden. Noch im Juli soll der Probelauf fürs Heizkraftwerk aufgenommen werden. Die Energie wird an Conti geliefert, die aus dem Kraftwerk künftig rund 75 Prozent des Jahresbedarfs an Dampf für die Produktion beziehen will. Damit sollen die Energiekosten in Millionenhöhe gesenkt werden.

Tausende Menschen hatten im Vorfeld Einsprüche erhoben, die beim öffentlichen Erörterungstermin im Januar 2007 in den Blickpunkt rückten. Bürgerinitiative und Grüne erhoben starke Zweifel und Kritik - vor allem gegen Filtertechnik und wegen Gefahr fürs Grundwasser. Zumal die Anlage in einem Wasserschutzgebiet liegt. Wiederholt gab es Protestkundgebungen - sowohl beim RP in Kassel als auch bei der Kesselprobe in Korbach.

Das Regierungspräsidium sieht sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts indes bestätigt. „Unser Ziel sind Genehmigungsverfahren, die bestandsfest sind. Das haben wir geschafft", sagte RP-Sprecher Michael Conrad auf WLZ-FZ-Nachfrage.

Was in all den Debatten und Verfahren um das Heizkraftwerk aber auch deutlich wurde: .Betreiber MW Energie hat sich für Menschen mit Sorge in der Region, aber auch für die Behörden oft verschlossen gezeigt. Zuletzt schuf MVV beim Bau neue Fakten, obwohl das Regierungspräsidium die beantragten Änderungen noch nicht genehmigt hatte. Im Kern ging es dabei nicht um gravierende Punkte. Doch solch unnötiges Vorgehen schürt Zweifel und ist alles andere als Öffentlichkeitsarbeit. Und das Bußgeld von 1000 Euro scheint gerade wegen der hitzigen Debatten und der Bedeutung des Projekts in den Augen der Kritiker sehr gering.

„Handwerklicher Fehler", räumte Friedhelm Kaiser (MVV) gestern gegenüber WLZ-FZ zum Umgang mit den Änderungsanträgen ein. Inhaltlich sei es indes nur darum gegangen, die Bauausführung im Einklang mit der Baugenehmigung zu aktualisieren. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts beurteilte Kaiser kurz und bündig: „Wir sehen unsere Rechtsauffassung durch diesen Beschluss bestätigt."
 

Quelle: WLZ vom 4. Juli 2008

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