BI lebenswertes Korbach

Baustopp-Klage vom Tisch

Presse 2008 >>

NABU und Private verzichten auf Beschwerde gegen Gerichtsurteil - MHKW fast fertig

KORBACH. Enttäuschung und Verärgerung nach Ablehnung der Baustopp-Klagen durch das Verwaltungsgericht Kassel: Der Naturschutzbund (NABU) Hessen und die Privatkläger wollen gegen die Abweisung des beantragten Baustopps an der Korbacher Müllverbrennungsanlage keine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Da sich die Entscheidung über die Klage so lange hingezogen habe und das Müllheizkraftwerk fast fertig sei, sehe der NABU keinen Sinn mehr, einen Baustopp zu fordern.

„Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass das Gericht nicht umfassend auf unsere Argumente eingegangen ist und stattdessen die Baugenehmigung des Regierungspräsidenten für rechtens ansieht", sagte am Freitag der Korbacher NABU-Vorsitzende Dr. Peter Koswig.

Die NABU-Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten bleibe jedoch bestehen, betonte Koswig. Es handele sich quasi um einen Musterprozess zum Klagerecht von Umweltverbänden gegen Kraftwerksbauten. In der Aarhus-Konvention habe die EU Umweltverbänden erstmals ein umfassendes Klagerecht im Umweltschutz eingeräumt. Das Verwaltungsgericht verwehre dies dem NABU aber aufgrund der deutschen Rechtslage.

Vertragsverletzung

„Deshalb wird der NABU-Landesverband bei der Europäischen Union eine Beschwerde einlegen mit dem Ziel, die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung zu verurteilen", erklärte Hartmut Mai, Geschäftsführer des NABU-Landesverbandes.

Der NABU beklagt „das totale Versagen der Naturschutzbehörden", die keine Einwände gegen den MHKW-Bau geltend gemacht hätten. Und dies, obwohl seit Anfang 2006 rechtlich festgelegt sei, dass es zum Schutz besonderer Arten und Lebensräume für Antragsteller nicht ausreiche, sich auf die Einhaltung der Grenzwerte der TA-Luft zu berufen. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob diese auch unabsichtlich beeinträchtigt werden könnten.

Als Irreführung bezeichnete es Wolfgang Lehmann, Verfasser der NABU-Gutachten, wenn das Gericht erkläre, naturschutzrechtliche Vorschriften seien bei der MHKW-Genehmigung nicht verletzt worden. Die NABU-Einwendungen seien gar nicht geprüft, sondern als formal unzulässig abgelehnt worden.

„Es ist ein Kampf David gegen Goliath, Wir haben unser Mögliches versucht, während der Anhörung, während des Genehmigungsverfahrens und nun vor Gericht. Es hat sehr viel Mut, Einsatz, Kraft und Geld gekostet, aber um gegen die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in Korbach beziehungsweise in Hessen anzukommen, hat es bisher nicht gereicht", sagte Koswig enttäuscht.

Der NABU dankt allen Unterstützern. Weil die weiteren Verfahren sich noch über Jahre hinziehen könnten, ruft er zur Fortsetzung seiner Anstrengungen erneut zu Spenden auf.

Von Andreas Hermann

Quelle: HNA vom 19. Juli 2008


 

Kraftwerk fast fertig, Forderung nach Baustopp sinnlos - Naturschutzbund:

Keine Beschwerde gegen Richterspruch

KORBACH (r). Der Naturschutzbund Hessen und die privaten Kläger, die einen Baustopp für die Korbacher Müllverbrennungsanlage erreichen wollten, werden keine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichts-hof einlegen. Mit ihrem Eilantrag auf einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten waren sie vor dem Kasseler Verwaltungsgericht gescheitert.

Da sich die Entscheidung über die Klage auf Baustopp so lange hingezogen hat und die Müllverbrennungsanlage fast fertiggestellt ist, sieht der NABU keinen Sinn mehr, einen Baustopp jetzt noch weiter zu fordern.

„Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass das Gericht nicht umfassend auf unsere Argumente eingegangen ist und stattdessen die Baugenehmigung des Regierungspräsidenten für rechtens ansieht", erklärt Dr. Peter Koswig vom Korbacher NABU. Zwar sei es als Erfolg für den Grundwasserschutz anzusehen, dass eine doppelwandige Wanne für den Müllbunker durchgesetzt werden konnte, völlig unbefriedigend sei jedoch, dass keine bessere Filtertechnik erreicht werden konnte.

Die Klage des NABU gegen den Genehmigungsbescheid des Regierangspräsidenten bleibe jedoch weiter bestehen. „Es handelt sich dabei quasi um einen Musterprozess um das Klagerecht von Umweltverbänden gegen Kraftwerksbauten", erläutert Koswig. In der sogenannten Aarhus-Konvention habe die EU anerkannten Umweltverbänden erstmals ein umfassendes Klagerecht im Umweltschutz eingeräumt. Das Verwaltungsgericht verwehre dies dem NABU aber aufgrund der deutschen Rechtslage. „Deshalb wird der NABU-Landesverband bei der Europäischen Union eine Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung zu verurteilen", erklärt Hartmut Mai, Geschäftsführer des NABU-Landesverbandes.

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des NABU unter anderem für unzulässig erklärt, da der Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen, die durch Lärm bzw. Luftverschmutzungen ausgehen, nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben des NABU gehöre.

Verärgert ist der NABU in diesem Zusammenhang über dieNaturschutzbehörden. Seit 2006 sei rechtlich festgelegt, dass es zum Schutz besonders schützenswerter Arten und Lebensräume für Antragsteller nicht ausreicht, sich auf die Einhaltung der Grenzwerte der TA-Luft zu berufen, sondern dass in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob diese auch unabsichtlich beeinträchtigt werden können. Dennoch hätten die Behörden keine Einwände gegen das Vorhaben geltend gemacht.

Als Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnet es der Verfasser der naturschutzrechtlichen Gutachten für den NABU, Wolfgang Lehmann, wenn der Gerichtssprecher erkläre, naturschutzrechtliche Vorschriften seien bei der Genehmigung des Müllheizkraftwerkes nicht verletzt worden. Lehmann: „Die Einwendungen des NABU wurden überhaupt nicht geprüft, sondern als formal unzulässig abgelehnt."Die weiteren Verfahren können sich noch über Jahre hinziehen.

Für die Fortsetzung seiner konkreten Anstrengungen ruft der NABU noch einmal um Spenden unter NABU Korbach, Konto 21444 bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, BLZ 52350005, auf.

Quelle: WLZ vom 19. Juli 2008

Zurück Drucken

© BI lebenswertes Korbach e.V.
powered by G. Wagner, Korbach

Konzeption und technische Realisierung: intwerb.de